RISIKOLEBENSVERSICHERUNG - welche Unterschiede ?
Bei den Lebensversicherungen kann man zwischen der Risikolebensversicherung, der Kapitallebensversicherung und der Fondsgebundenen Lebensversicherung als Sonderform der Kapitallebensversicherung unterscheiden. Bevor man sich für den Abschluss der eine oder anderen Form von Lebensversicherung entscheidet, sollte man sich zunächst einmal selber die Frage stellen, was man mit dem Abschluss der Versicherung für ein Ziel verfolgt.
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Hier können Sie mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung Leistungen wie Zahnkostenersatz und vieles mehr in Anspruch nehmen.
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RISIKOLEBENSVERSICHERUNG wann wird gezahlt ?
Grundsätzlich ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, bei Versterben des Versicherten die Versicherungssumme an den oder an die Begünstigte zu zahlen. Dieses gilt allerdings nur an, wenn der Versicherte eines natürlichen Todes gestorben ist. Hat der Versicherte jedoch Selbstmord begangen, wird keine Versicherungssumme gezahlt. Ebenso gilt das für den Fall, dass der Tod nicht eindeutig festgestellt werden kann, weil die Leiche zum Beispiel nicht auffindbar ist. Wurde der Versicherte gar ermordet, ist es in der Praxis in der Regel so, dass die Versicherung bis zur Aufklärung des Todes abwartet und dann erst die Versicherungssumme auszahlt, falls der Begünstigte als Mörder ausgeschlossen werden kann. Ab einer bestimmte Versicherungssumme verlangen die Versicherer in der Regel auch eine ärztliche Untersuchung vor dem Akzeptieren des Vertrages, damit bestehende Risiken, die eventuell zu einem vorzeitigen Tod führen können, erkannt und eingeordnet werden können. Diese Risiken führen dann in der Regel zu einer Erhöhung des Beitrages oder sogar zum Ausschluss der Versicherung. Hier können SIe Ihre Eckdaten eingeben und trotz guter Leistungen in der PKV Geld sparen: